Sie verwenden das Dokument Anhang VII für die Überführung von Abfällen der Grünen Liste zur Verwertung (Informationspflicht). Vor dem Transport muss der Kunde mit dem Empfänger einen rechtsverbindlichen Vertrag abschließen. Dies gilt nicht für Abfallstoffe, die für die Laboranalyse bestimmt sind. Hier finden Sie das Dokument Anhang VII als Mustervertrag in Niederländisch, Englisch und Deutsch.
Verbringungen von Abfällen der Grünen Liste, die zur Verwertung bestimmt sind
Verbringung von Abfällen, die für Laboranalysen bestimmt sind und nicht mehr als 25 kg wiegen